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Alte Bahnschwellen im Garten

Bahnschwellen im Garten: was ist erlaubt?

In der Vergangenheit wurden alte Bahnschwellen gern als witterungsbeständige und vielfältig einsetzbare Gestaltungselemente im heimischen Garten eingesetzt. Mittlerweile ist jedoch bekannt, dass diese mit gesundheitsgefährdenden und umweltschädigenden Holzschutzmitteln behandelt wurden. Deshalb wurde ihre Nutzung verboten.

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Auf den Punkt gebracht

  • alte Holzschwellen häufig mit Teeröl behandelt
  • auch nach Jahrzehnten noch Austritt giftiger Flüssigkeiten und Dämpfe
  • hautreizend und krebserregend
  • zudem umweltschädlich
  • daher Abgabe und Verwendung gesetzlich verboten

Bahnschwellen sind giftig

Alte, ausgediente Bahnschwellen aus Holz waren früher im Garten sehr beliebt und werden manchmal heute noch angeboten. Die stabilen Bohlen sind äußerst robust und extrem haltbar. Allerdings kommt diese Haltbarkeit nicht von ungefähr, denn das Holz wurde zum Schutz gegen Witterungseinflüsse sowie gegen Pilz- und Schädlingsbefall mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln wie Carbolineum imprägniert. Das Holz ist auch noch nach Jahrzehnten an klebrigen, schwarzen Anhaftungen und seinen an Teer erinnernden Geruch (der gerade an warmen Sommertagen auffällt) zu erkennen.

Teeröl enthält gesundheitsgefährdende Stoffe wie

  • Phenole
  • Kresole
  • aromatische Kohlenwasserstoffe (beispielsweise Benzo(a)pyren)

Diese sind schwer flüchtig und werden auch nach vielen Jahrzehnten immer noch von damit behandeltem Holz an die Umwelt abgegeben. Benzo(a)pyren etwa ist dafür bekannt, Krebs zu verursachen. Zudem reizen die Stoffe die Haut sowie die Schleimhäute, selbst in geringen Mengen.

Alter Leitungsmast aus Holz

Hinweis: Übrigens gelten diese Informationen nicht nur für alte Gleisbettschwellen, sondern auch für Leitungsmasten und ähnliche Holzpfähle. Auch von diesen sollten Sie Ihrer Gesundheit zuliebe die Finger lassen.

Krebserregendes Teeröl

Teeröle sind deshalb selbst nach Jahrzehnten noch giftig, weil sie sich bei Erwärmung – etwa durch sommerlichen Sonnenschein – verflüssigen und aus dem Holz ausschwitzen. Dabei werden auch stark riechende Dämpfe frei, die die Atemwege reizen. Kommt hingegen Ihre Haut häufiger mit dem Giftstoff in Berührung, kann dies Krebserkrankungen verursachen.

Ebenfalls problematisch an Teerölen sind Eigenschaften wie

  • Persistenz (d. h. werden nicht abgebaut)
  • Bioakkumulation (d. h. werden im Organismus angereichert)

weshalb sie vom Gesetzgeber zu den besonders besorgniserregenden Stoffen gezählt werden. Ihre Verwendung in Holzschutzmitteln ist nur noch zu gewerblichen Zwecken bzw. in industriellen Anlagen erlaubt, sofern ein gewisser Grenzwert an gefährlichen Inhaltsstoffen wie Phenol und Benzo(a)pyren nicht überschritten wird.

Verwendung im Garten verboten

Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber die Verwendung von mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltem Holz verboten. Die Rechtsgrundlage ist hierfür Nr. 31 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung zu „Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse“, welche sich jedoch lediglich auf nach dem 31.12.2002 behandelte Schwellen bezieht. Grundsätzlich ist Ihnen zwar erlaubt, vor diesem Datum mit Teeröl behandelte Schwellen zu verwenden bzw. zu verbauen. Dabei gelten allerdings folgende Einschränkungen, die eine Verwendung

  • innerhalb von Gebäuden
  • auf Spielplätzen oder für Spielzeuge
  • in (öffentlichen) Parks, Gärten oder anderen Orten, wo ein häufiger Hautkontakt möglich ist
  • als Pflanzenbehälter (auch nicht für Hochbeete!)
  • in Zusammenhang mit Lebensmitteln

kategorisch ausschließen.

Alte Bahnschwellen als Hangbefestigung im Garten

Hinweis: Aufgrund der strengen Regelung ist es also trotz der Ausnahmeregelung nicht möglich, alte Bahnschwellen im Garten einzusetzen.

Verkauf und Abgabe nicht erlaubt

Trotz der Gesetzeslage werden ausgediente Holzschwellen manchmal heute noch verkauft oder verschenkt. Gerade bei Internetauktionen sind derartige Offerten zu finden, allerdings machen Sie sowie der Anbieter sich strafbar. Wer alte Bahnschwellen verkauft oder verschenkt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Es handelt sich um eine Straftat, die mit etwas Pech sogar mit einer Gefängnisstrafe belegt werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Wenn ich alte Bahnschwellen habe, muss ich diese entsorgen?

Wurden die Holzschwellen bei Ihnen schon vor dem 31.12.2002 eingebaut, müssen Sie sie nicht herausreißen. Allerdings wird empfohlen, sie nicht zu zersägen oder anderweitig zu beschädigen. Nach diesem Stichtag verbaute Schwellen sollten hingegen ausgebaut und entsorgt werden, dabei empfiehlt sich das Tragen von Schutzkleidung einschließlich einer Atemschutzmaske.

Wenn ja, wie und welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Schwellen gelten als Sondermüll und dürfen daher nur über den Wertstoffhof abgegeben werden. Ob Sie dafür Gebühren bezahlen müssen, hängt von den konkreten Regelungen Ihrer Kommune ab. Sie können die Holzschwellen auch abholen lassen, beispielsweise indem Sie einen Container bestellen und aufstellen. Hierfür fallen auf jeden Fall Gebühren an, die jedoch von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sind. Auf keinen Fall dürfen Sie die Schwellen verbrennen, dies ist gesetzlich verboten.

Welche Alternativen zu Bahnschwellen gibt es?

Statt der giftigen Bahnschwellen verbauen Sie besser unbehandeltes bzw. mit ungiftigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz, beispielsweise Kanthölzer oder Bohlen. Hierbei empfiehlt es sich, auf besonders robuste Harthölzer zurückzugreifen, da diese witterungsbeständiger sind als weiches Holz (z. B. Fichte). Zu den empfehlenswerten Harthölzern gehören etwa Robinie, Eiche oder Edelkastanie. Zudem gibt es Schwellen aus Beton zu kaufen, die besonders haltbar sind.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.

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