Darf ich den Zaun meines Nachbarn streichen?
Es gibt eine klare Antwort auf die Frage, ob Sie den Zaun des Nachbarn streichen dürfen: Nein, das dürfen Sie nicht – jedenfalls nicht ohne Einverständnis des Nachbarn. Das verbietet das Eigentums- und das Nachbarschaftsrecht. Am besten, Sie einigen sich schon im Vorbild mit Ihrem Nachbarn über einen Zaun an der Grundstücksgrenze.
Auf den Punkt gebracht
- Grenzzäune sind sehr häufig Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Ursache ist oft der unansehnliche Zustand des Zauns
- vorab das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, hilft in vielen Fällen
- auf keinen Fall Zaun einfach selber streichen
- bei einem Zaun direkt auf der Grenze kann jedoch eine Kostenbeteiligung gefordert werden
Inhaltsverzeichnis
Rechtlicher Hintergrund
Der Zaun eines Nachbarn gehört entweder zu dessen Eigentum oder ist bei einem gemieteten Objekt zumindest in dessen Besitz. Damit ist schon mal grundsätzlich ausgeschlossen, dass dieses fremde Eigentum von einem ohne ausdrückliche Einwilligung des Nachbarn gestrichen werden darf. Das wäre ein Eingriff in die Eigentumsrechte eines anderen und damit auch eine Grundrechtsverletzung.
Bei Streitigkeiten unter Nachbarn kommt in der Regel weniger das Grundgesetz zur Anwendung, als vielmehr das sogenannte Nachbarschaftsrecht. Dabei handelt es sich um ein in den Bundesländern jeweils unterschiedliches Landesrecht. Jedes Bundesland, außer Bayern, verfügt über so ein Recht. Es regelt wichtige Fragen wie beispielsweise:
- Höhe und Beschaffenheit von Zäunen
- maximal zulässige Höhe von Hecken
- erlaubte Belästigung durch Lärm
- Zeiten zum Rasenmähen
Bei allen Nachbarschaftsrechten der Länder gilt meist der gleiche Grundsatz, nämlich der des friedlichen und verständnisvollen Zusammenlebens.
Tipp: Genau Informationen zum jeweils geltenden Recht erhält man bei seiner Gemeinde oder seiner Stadt.
Zaunstreit
Der Streit um einen Gartenzaun gehört tatsächlich mit zu den häufigsten Streitigkeiten, die vor einem Zivilgericht landen. Dabei geht es jedoch seltener um den Zustand des Zauns, als vielmehr um dessen Höhe oder seine genaue Platzierung. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch in so einem Fall immer die schlechteste und meist auch die teuerste Lösung eines Konflikts. Sinnvoller ist es da allemal, schon im Vorfeld das Gespräch mit dem Nachbar zu suchen. Überhaupt verhindert ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis eine Vielzahl möglicher Streitigkeiten. Die Nerven schon es darüber hinaus auch noch. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch der Nachbar guten Willens ist.
Häufig gestellte Fragen
dem alle Seiten mit ihren Argumenten zu Wort kommen. Am Ende entscheidet der Schlichter. Sein Schlichterspruch kann von beiden Seiten anerkannt oder abgelehnt werden. Der nächste Schritt ist dann unter Umständen der Gang vor das Gericht.
Weil es sich dabei um einen unerlaubten Eingriff in sein Eigentumsrecht handeln würde. Ohne seine Erlaubnis geht da nichts.
Das kommt darauf an. In so manchem Nachbarschaftsrecht ist geregelt, dass die Kosten geteilt werden müssen, wenn ein Grenzzaun auch tatsächlich auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht. Der Nachbar kann dann also eine Kostenbeteiligung beispielsweise für die Anschaffung der Farbe von Ihnen verlangen. Ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Farbe haben Sie hingegen nicht.